Der BGH hat entschieden, dass der Tatrichter bei der Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall sowohl die Schwacke-Liste als auch den Fraunhofer-Mietpreisspiegel zugrunde legen darf. |
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Schwacke-Liste vs. Fraunhofer-Mietpreisspiegelveröffentlicht um 12.04.2011 08:21 von carsten laumann
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