Rückzahlungsklausel für Weiterbildungkosten bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers wirksam
veröffentlicht um 20.01.2011 05:33 von carsten laumann
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt sieht keinen Verstoß gegen das AGB-Recht wenn der Arbeitnehmer bei Eigenkündigung vor Lehrgangsende dem Arbeitgeber die übernommenen Weiterbildungskosten erstatten muss.