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Ersatzlieferung bei Mangelhaftigkeit und Kostentragung für Aus- und Wiedereinbau

veröffentlicht um 16.06.2011 09:50 von carsten laumann
Der EuGH hat entschieden, dass der Verkäufer im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut das Gut aus der Sache ausbauen muss, in die es vom Verbraucher gutgläubig eingebaut wurde, und das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut in diese Sache einbauen oder die für diese Vorgänge notwendigen Kosten tragen muss.
Quelle: juris



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