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BGH zum Leistungskürzungsrecht in der Vollkasko bei Trunkenheitsfahrt

veröffentlicht um 23.06.2011 02:39 von carsten laumann   [ 23.06.2011 02:45 wurde aktualisiert. ]
Mit dem Urteil vom 22. Juni 2011 hat der u. a. für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes entschieden, dass ein Leistungskürzungsrecht des Versicherers nach § 81 Abs. 2 VVG wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles ausscheidet, wenn der Versicherungsnehmer unzurechnungsfähig war. 



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